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Build Your Dreams

Die weltweit meistverkaufte E-Automarke 2025 — jetzt bei uns.

BYD ist weltweit einer der größten Hersteller von Elektro- und Hybridfahrzeugen — und wächst rasant, gerade auch in Europa. Mit überzeugender Technik, hoher Verarbeitungsqualität und attraktiven Preisen hat sich die Marke innerhalb weniger Jahre zu einem ernstzunehmenden Wettbewerber entwickelt.

Als Ihr exklusiver Partner in der Region präsentieren wir BYD auf unserem Campus in der Stuttgarter Straße 101 + 107 in Heilbronn — direkt neben der Premium-Welt von Audi.

Probefahrt anfragen Standort Heilbronn

BYD Erlebnistag bei ASW Automobile in Heilbronn
BYD Erlebnistag in Heilbronn

Die Marke BYD

BYD (Build Your Dreams) wurde 1995 in Shenzhen, China, gegründet und startete ursprünglich als Hersteller wiederaufladbarer Batterien. Bereits in den frühen 2000er-Jahren entwickelte sich das Unternehmen zu einem der weltweit größten Produzenten von Akkutechnologie und legte damit die Basis für den Einstieg in die Elektromobilität. 2003 erfolgte der Schritt in die Automobilbranche, 2008 präsentierte BYD eines der ersten serienmäßigen Plug-in-Hybridfahrzeuge der Welt.

Heute überzeugt das Unternehmen durch hohe Innovationskraft, insbesondere mit eigener Batterietechnologie wie der sicheren und langlebigen „Blade Battery“. BYD produziert Fahrzeuge, Batterien und viele Schlüsselkomponenten selbst und steht damit für hohe Qualitätskontrolle und technologische Unabhängigkeit.

ModelleBlatt 02 / 04
Unsere BYD Modelle

Zwölf Modelle, rein elektrisch oder als DM-i.

BYD steht für modernes Design, hohe Reichweiten und ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. „DM-i“ bezeichnet die Plug-in-Hybrид-Technik der Marke.

BYD ATTO 2 DM-i
ATTO 2 DM-i
BYD ATTO 2
ATTO 2
BYD ATTO 3
ATTO 3
BYD DOLPHIN
DOLPHIN
BYD DOLPHIN G DM-i
DOLPHIN G DM-i
BYD DOLPHIN SURF
DOLPHIN SURF
BYD SEAL
SEAL
BYD SEAL 6 DM-i
SEAL 6 DM-i
BYD SEALION 7
SEALION 7
BYD SEAL U
SEAL U
BYD SEAL U DM-i
SEAL U DM-i
BYD TANG
TANG

Zu einem Modell beraten lassen

E-Auto-FörderungBlatt 03 / 04
Jetzt E-Auto-Förderungen sichern

Bis zu 6.000 € Zuschuss.

Förderbedingungen

  • Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen — die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden.
  • Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV).
  • REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO₂-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km.
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten; für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 500 € pro Kind.

Förderkonditionen

  • Basisförderung von 3.000 € für BEV-Fahrzeuge
  • Basisförderung von 1.500 € für REEV- und PHEV-Fahrzeuge
  • Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)
  • Weitere 1.000 € für Familien mit einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 € und 60.000 €
  • Weitere 2.000 € für Familien mit einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von max. 45.000 €
Diese Angaben geben den Stand der Veröffentlichung wieder und ersetzen keine steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien.

Förderung berechnen lassen

Häufige FragenBlatt 04 / 04
FAQ

Häufig gestellte Fragen zur steuerlichen Förderung.

Gilt die degressive Abschreibung auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?

Nein, nur für neue bewegliche Anlagegüter.

Kann ich die Sonderabschreibung bei geleasten E-Fahrzeugen nutzen?

Nein. Nur beim direkten Eigentumserwerb entfällt die Förderung.

Gelten auch Plug-in-Hybride?

Nur wenn sie ausdrücklich unter § 9 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz fallen — meist sind das reine Elektrofahrzeuge.

Was passiert bei vorzeitigem Verkauf?

Die Abschreibungsreihe endet und ein Restbuchwert wird gegebenenfalls gewinnwirksam verbucht.

Lässt sich die Sonderabschreibung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Ja – sofern keine doppelte Förderung vorliegt.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Nachweise über Anschaffung, betriebliche Nutzung und Elektrofahrzeug-Eigenschaft sind notwendig.

Für Gewerbe- und Flottenkunden rechnen wir die Möglichkeiten gemeinsam durch — siehe auch Großkunden und den Investitionsbooster unter Aktionen.